§ 2 EGRebflRodDV
Zuständige Stellen
Die nach Landesrecht zuständigen Stellen gewähren die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prämien für das Roden von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2008/2009 bis 2010/2011.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.