Art 2 EGStGB
Vorbehalte für das Landesrecht
Die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches lassen Vorschriften des Landesrechts unberührt, die bei einzelnen landesrechtlichen Straftatbeständen
- 1.
- 2.
- unter besonderen Voraussetzungen Straflosigkeit vorsehen.
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