§ 2 EinglMindV
Mindestanforderungen
Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens
- 1.
- eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- 2.
- eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
- 3.
- überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
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