Anlage II Kap XIV III EinigVtr
Anlage II Kapitel XIV
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft:
Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 49 S. 894)
mit folgenden Maßgaben:
- a)
- Es gilt auch für die am 1. September 1990 noch als volkseigen bestehenden Wohnungen, soweit oder solange sie nicht auf private Eigentümer zurückzuübertragen sind.
- b)
- Es tritt am 31. Dezember 1995 außer Kraft, soweit nichts anderes bestimmt wird.
- c)
- In § 17 Abs. 1 entfällt die Mindestandrohung von 1.000 Deutsche Mark.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.