Anlage 3 EnEfG
(zu § 13 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 309, S. 16)
- 1.
- Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum:
- a)
- Bezeichnung des Rechenzentrums,
- b)
- Name des Eigentümers und Betreibers des Rechenzentrums,
- c)
- Größenklasse nach Informationstechnik-Anschlussleistung (< 500 kW, < 1 MW, < 5 MW, < 10 MW, < 50 MW, < 100 MW, > = 100 MW),
- d)
- Postleitzahl, in der sich das Rechenzentrum befindet,
- e)
- Gesamtgröße der Gebäudefläche,
- f)
- Nennanschlussleistung der Informationstechnik und die nicht redundante Nennanschlussleistung des Rechenzentrums.
- 2.
- Allgemeine Daten zum Betrieb des Rechenzentrums im letzten vollen Kalenderjahr:
- a)
- Gesamtstromverbrauch inklusive Eigenerzeugung, Gesamtstrombezug und Stromrückspeisung in das Versorgungsnetz,
- b)
- Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch nach DIN EN 50600-4-3, Ausgabe November 2020,
- c)
- Menge und durchschnittliche Temperatur der mess- oder schätzbaren Abwärme, die an Luft, Gewässer oder den Boden abgegeben wurde,
- d)
- Menge der Abwärme, die durch das Rechenzentrum an Wärmeabnehmer geliefert wurde, in Kilowattstunden pro Jahr und ihre durchschnittliche Temperatur in Grad Celsius,
- e)
- Menge der im Rechenzentrum gespeicherten und verarbeiteten Daten,
- f)
- Energieverbrauchseffektivität nach DIN EN 50600-4-2, Ausgabe August 2019, des gesamten Rechenzentrums,
- g)
- Anteil der wiederverwendeten Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020,
- h)
- Effizienz des Kühlsystems nach DIN EN 50600-4-7, Ausgabe August 2020,
- i)
- Effizienzkennzahl der Wassernutzung nach DIN EN 50600-9, Ausgabe Mai 2020.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.