§ 14 EnStatG
Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten
Das Statistische Bundesamt nutzt für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik folgende Daten, soweit diese Daten für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik qualitativ geeignet sind:
- 1.
- die Daten, die im Marktstammdatenregister nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes gespeichert sind, sowie
- 2.
- die Daten, die auf Grund von Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes oder der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen veröffentlicht worden sind.
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