§ 121 EnWG

Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j

§ 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. § 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.

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