§ 3 EPSV

Zuständige Behörde

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.