ERPSchG

Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Informationen

Ausfertigungsdatum26.01.2007
FundstelleBGBl I 2007, 1160, 1162

Alle Normen