§ 2 ERPWiPlanG 2026
Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.