(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2713)
- 1.
Betreiber der Aufbereitungsanlage, Inverkehrbringer von unaufbereitetem Bodenmaterial oder sonstiger Inverkehrbringer des mineralischen Ersatzbaustoffes oder des Gemisches (Hauptsitz des Betriebes) 1.1 Firma/Körperschaft … 1.2 Straße und Hausnummer … 1.3 Postleitzahl … 1.4 Ort … 1.5 Telefon und Telefax … 1.6 E-Mail … - 2.
Art und Beschaffenheit des mineralischen Ersatzbaustoffes oder des Gemisches 2.1 ☐ Mineralischer Ersatzbaustoff 2.1.1 Bezeichnung des mineralischen Ersatzbaustoffes, Abkürzung und Materialklasse … 2.2 ☐ Gemisch 2.2.1 In dem Gemisch enthaltene mineralische Ersatzbaustoffe, zugehörige Kurzbezeichnung(en), Klasse(n) sowie deren Anteile … 2.3 Soweit es sich um Abfälle handelt Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung (zum Zwecke der Zuordenbarkeit z. B. bei bestehenden Registerpflichten) … - 3.
Güteüberwachende Stelle 3.1 Name … 3.2 Straße und Hausnummer … 3.3 Postleitzahl … 3.4 Ort … 3.5 Staat … - 4.
Anforderungen für bestimmte Einbauweisen 4.1 Angaben über die Einhaltung von in den Fußnoten der jeweiligen Einbautabelle für bestimmte Einbauweisen nach Anlage 2 oder 3 genannten Anforderungen … - 5.
Angaben zur Lieferung 5.1 Liefermenge (in Tonnen) … 5.2 Abgabedatum … 5.3 Lieferkörnung oder Bodengruppe …. - 6.
Beförderer des mineralischen Ersatzbaustoffes oder des Gemisches (Hauptsitz des Betriebes) 6.1 Name/Firma/Körperschaft … 6.2 Straße und Hausnummer … 6.3 Postleitzahl … 6.4 Ort … 6.5 Staat … 6.6 Telefon und Telefax … 6.7 E-Mail … - 7.
Datum und Unterschrift 7.1 Datum … 7.2 Unterschrift des Inverkehrbringers (als Versicherung der Richtigkeit getroffener Angaben) …
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