Anlage 1 ESanMV
Wärmedämmung von Wänden
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1782)
Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile
lfd. Nummer | Bauteil | Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m2 K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m K) |
1.1 | Außenwand | 0,20 |
1.2 | Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk | λ≤ 0,035 |
1.3 | Außenwände von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 0,45 |
1.4 | Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) | 0,65 |
1.5 | Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume | 0,25 |
Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.
Fußnote(n):
(+++ Anlage 1: Zur Anwendung vgl. § 3 +++)
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