Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
EÜGV
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Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum
15.01.1956
Fundstelle
BGBl I 1956, 71
Version
Geändert durch § 1 V v. 10.5.1971 I 450
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
§ 2
Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
§ 3
Urlaubsbescheinigung
§ 4
Urlaub für Beamte und Richter
§ 5
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
§ 6
Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 7
Urlaubskassen
§ 8
Anrechnung der Wehrdienstzeit
§ 9
Geltungsdauer der Verordnung