§ 5 EuPAG
Prüfungsfächer
Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
- 1.
- Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 2.
- Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 3.
- Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 4.
- Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 5.
- Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 6.
- Sortenschutzrecht und
- 7.
- Berufsrecht des Patentanwalts.
Fußnote(n):
(+++ § 5: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 2 u. § 30 +++)
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