§ 7 EUTBV
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für die Gewährung von Zuschüssen sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.