§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken |
Abschnitt 1
Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
§ 3 | Abweichungen in den Beförderungsbedingungen |
§ 4 | Sonderabmachungen |
§ 5 | Ausschluss von der Beförderung |
§ 6 | Erhöhtes Beförderungsentgelt |
§ 7 | Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden |
§ 8 | Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts |
§ 9 | Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises |
§ 10 | Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr |
§ 11 | Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr |
Abschnitt 2
Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
§ 12 | Allgemeines |
§ 13 | Abholung des Gepäcks, Verkauf von nicht abgeholtem Gepäck |
§ 14 | Haftung |
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 15 | Schlichtungsstelle |
§ 16 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |