Anlage 1.1 FahrlG2018DV
(zu § 2 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 9)
Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe weiß, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
- 1.
- als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“,
- 2.
- nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern,
- 3.
- chemische Reagenzien.
Vorderseite
Rückseite
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