Anlage 2.2 FahrschAusbO 2012
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- a)
- Technik, Physik
- –
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
- –
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- –
- Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO
- –
- Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
- b)
- Personen- und Güterbeförderung
- –
- Personenbeförderung
- –
- Ladeflächen und Beladung
- c)
- Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- –
- Energiesparende Fahrweise
- –
- Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
- 2.
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
- a)
- Fahrgeschwindigkeit
- b)
- Fahren in Fahrstreifen
- c)
- Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
- d)
- Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
- e)
- Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
- f)
- Bremsen
- –
- Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
- –
- Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
- –
- Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
- g)
- Zusammenstellung von Zügen
- –
- Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- –
- Stützlast
- –
- Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- –
- Beleuchtung
- h)
- Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
- i)
- Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.