Anlage 2.5 FahrschAusbO 2012

(zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1329 - 1330)


1.
Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D
a)
Personenbeförderung in Bussen
Sicherheit, Unfallbeteiligung
b)
Definition Kraftomnibusse
c)
Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung.
2.
Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage
a)
Rahmen und Fahrgestelle
unterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen
b)
Räder und Reifen
Arten, Reifenschäden
Radwechsel
Schneeketten:
Arten
Montage
c)
Lenkung
d)
Elektrische Anlage
Batterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher.
3.
Fahrerplatz – Innenraum
Zugang von außen
a)
Fahrerplatz
Linienbus, Reisebus
Begleitpersonal
Signalanlagen:
Video – Außenbeobachtung
b)
Informations- und Unterhaltungsanlage
Lautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage
c)
Innenraum
Fahrgastraum – Beleuchtung:
Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter.
4.
Kraftstrang
a)
Motoren
b)
Einspritzanlage
c)
Abgasanlage
d)
Kupplung
e)
Getriebe
f)
Antriebswellen
g)
Differential.
5.
Bremsanlagen (1)
a)
Bauteile
b)
gesetzliche Vorschriften
c)
Arten von Bremsanlagen.
6.
Bremsanlagen (2)
a)
Einzelaggregate der Bremsanlage
b)
Feststellbremsanlage.
7.
Bremsanlagen (3)
a)
Betriebsbremsanlage
b)
Dauerbremsanlage.
8.
Bremsanlagen (4)
a)
Gelenkbusanlage
b)
Luftfederung – Gelenkbus
c)
Drehgelenk – Knickschutz
d)
Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)
f)
Anhängerkupplung
g)
Anhänger hinter Kraftomnibussen.
9.
Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
a)
gesetzliche Regelung des Personenverkehrs
Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung
b)
Arten des Personenbeförderungsverkehrs
Gelegenheitsverkehr
Linienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr
c)
Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr
d)
Haltestellen
e)
Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen.
10.
BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
a)
BO-Kraft
Allgemeine Vorschriften
Fahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht, Ausrüstung und Beschaffenheit
b)
Sondervorschriften
O-Bus
Linienverkehr
Fahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft
c)
Ordnungswidrigkeiten
Nichtraucherzonen
Kennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte Menschen
Rollstuhlfahrer
Gurtanlegepflicht
d)
Verhalten im Fahrdienst
mitzuführende Papiere
Fundsachen.
11.
StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen
Sondervorschriften für Kraftomnibusse
Bauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,
Abmessung,
Anhängerbetrieb,
Kurvenlaufeigenschaften,
Achslasten, Gesamtgewicht,
Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,
Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,
Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,
Fußboden, Türen – Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,
Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,
Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,
Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,
Geschwindigkeitsschilder.
12.
Fahrphysik
a)
Wirkung von Kräften
Kraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten.
b)
Benutzung von Spiegeln.
13.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)
Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-Fahrer
Fahren in Fahrstreifen
Sonderfahrstreifen
Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren.
14.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)
Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten.
15.
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
a)
Umweltschutz
Energiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz
b)
Alternative Kraftstoffe und Antriebe
c)
Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses
d)
Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen
e)
Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.
16.
Fahren mit Kraftomnibussen
Verhalten bei Pannen und nach Unfällen
a)
Verhalten in schwierigen Situationen
besondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer
b)
Liegenbleiben von Bussen
Pannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung
c)
Fahrerbedingte Unfallfaktoren
Übermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung
d)
Verhalten bei Unfällen.
17.
Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
a)
b)
Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
c)
Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes
d)
Grundzüge der Fahrpersonalverordnung
e)
Verordnung über den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014
f)
Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge
g)
Kontrollmittelverordnung
h)
Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
i)
Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes.
18.
Sicherheitskontrollen
a)
Abfahrkontrolle
Verkehrs- und Betriebssicherheit
Räder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung
b)
Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen.
Die Punkte „Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling“ entfallen bei Klasse D1.

Bei Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D 8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.