Anlage 2.7 FahrschAusbO 2012

(zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1332)


1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen
Einfahren in Straßen
Überqueren von Straßen
Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile
Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)
Fahrbahnbenutzung
Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung
Zusammenstellen von Zügen
Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen
Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)
selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern
Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften
Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen
Kennzeichnungspflichten
Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen
Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
2.
Technik und Sicherungseinrichtungen
Bremsen
Betriebsbremse, hydraulische Bremse
Druckluftbremse
Auflaufbremse und Feststellbremse
Einzelradbremsen
Unterlegkeile
Lenkung
Räder/Bereifung
Anbaugeräte und Ladung
Be- und Entlastung der Achsen
Betriebsgeschwindigkeit
Ladung.
3.
Fahren mit Zügen, Zusammenstellen von Zügen
a)
Ladungssicherung
b)
Besonderheiten der Fahrbahnbenutzung
mit bis zu zwei Anhängern
bis zu 60 km/h
mit Ladung land- und forstwirtschaftlicher Güter
c)
Besonderheiten bei der Zusammenstellung von Zügen; Fahren mit Allradantrieb
d)
Verhalten an Bahnübergängen.
4.
Wirkung von Kräften beim Fahren
a)
Kraftschluss, Reibung, Rollwiderstand
b)
Auswirkungen unterschiedlicher Ladungen
c)
in Steigungen und Gefällen
d)
Luftwiderstand, Seitenführungskraft, Fliehkraft
e)
Kippmomente.
5.
Bremsanlagen
a)
Druckluftbeschaffungsanlage
b)
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage
Zugfahrzeug hydraulisch
Anhänger Druckluft
c)
Druckluftbremse, Zweileitungsbremse.
6.
Bremsanlagen des Anhängers
a)
Manueller Bremskraftregler
b)
Automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung
c)
Hilfs- und Feststellbremsanlage
d)
Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.