§ 11 FIAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
- 2.
- Planen eines Softwareproduktes,
- 3.
- Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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