§ 4 FinAusglG2012DV 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 vom 8. März 2012 (BGBl. I S. 453) sowie die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 vom 10. November 2011 (BGBl. I S. 2231) außer Kraft.
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