§ 1 FinDPrV
Fortbildungsabschlüsse
Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen
- 1.
- Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
- 2.
- Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.
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