§ 1 FinDPrV

Fortbildungsabschlüsse

Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen

1.
Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
2.
Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.