§ 20 FischwAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Motoren- und Maschinentechnik,
- 2.
- Fangtechnik,
- 3.
- Nautik und Navigation,
- 4.
- Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie
- 5.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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