§ 3 FKeramAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen,
- 7.
- Produktionsablauf in der Feinkeramik,
- 8.
- Formen von Figurenteilen,
- 9.
- Gießen von Figurenteilen,
- 10.
- Retuschieren von Figurenteilen,
- 11.
- Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren,
- 12.
- Belegarbeiten,
- 13.
- Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand,
- 14.
- Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.