§ 3 FKrFBAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- 4.
- Umweltschutz;
- 5.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme;
- 6.
- Qualitätsmanagement;
- 7.
- Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr:
- 7.1
- Verkehrsmarkt,
- 7.2
- Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz;
- 8.
- Marketing und Vertrieb:
- 8.1
- Marketing,
- 8.2
- Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse,
- 8.3
- Produktpolitik,
- 8.4
- Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme,
- 8.5
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung;
- 9.
- Umgang mit Kunden:
- 9.1
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 9.2
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 9.3
- Beschwerdemanagement,
- 9.4
- Umgang mit konfliktträchtigen Situationen;
- 10.
- Kaufmännische Betriebsführung:
- 10.1
- Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge,
- 10.2
- Geschäftsvorgänge,
- 10.3
- Beschaffung;
- 11.
- Planung und Disposition:
- 11.1
- Fahr- und Betriebsplanung,
- 11.2
- Disposition des Fahrbetriebes;
- 12.
- Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen:
- 12.1
- Fahrzeugtechnik,
- 12.2
- Verkehrsanlagen;
- 13.
- Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum:
- 13.1
- Fahrdynamik,
- 13.2
- Kundenorientiertes Fahren;
- 14.
- Rechtsvorschriften im Verkehr;
- 15.
- Einweisung in den Fahrbetrieb:
- 15.1
- Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen,
- 15.2
- Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen;
- 16.
- Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb:
- 16.1
- Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen,
- 16.2
- Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen;
- 17.
- Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.