Anlage 3 FlErwV
(zu § 7)
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch Gesellschafter juristischer Personen des Privatrechts
- 1.
- Ungekündigter, auf mindestens sechs Jahre abgeschlossener Pachtvertrag, bezogen auf die Gesellschaft
- 2.
- Benennung der Flurstücke, die der Kaufbewerber erwerben will
- 2a.
- Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt
- 3.
- Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt
- 4.
- Benennung der am 1. Oktober 1994 im Eigentum der juristischen Person und ihrer Gesellschafter stehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen
- 5.
- Benennung der bei Kaufantrag vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen
- 6.
- -
- Nachweis der zum Zeitpunkt des Kaufantrages geltenden Beteiligungsregelung
- -
- Nachweis über die Einigung mit der Gesellschaft betreffend die gegebenenfalls anteilige Ausübung der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes
- 7.
- Bestätigung der Gesellschaft über die Stellung des Kaufbewerbers als Gesellschafter
- 8.
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz in der Nähe der Betriebsstätte
- 9.
- Nachweise über die hauptberufliche Tätigkeit des Kaufbewerbers in der Gesellschaft
- 10.
- Verpflichtungserklärung zur Verlängerung des zwischen der juristischen Person und der Privatisierungsstelle geschlossenen Pachtvertrages bis zu einer Gesamtlaufzeit von 18 Jahren
- 11.
- Verpflichtungserklärung, 15 Jahre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit den erworbenen Flächen zu haften
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