Anlage 5 FlErwV
(zu § 7)
Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 8 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch frühere Eigentümer
- 1.
- Unterlagen über die Voraussetzungen der Berechtigung nach § 1 Abs. 1, 3, 6 oder 7 des Vermögensgesetzes sowie § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes
- 2.
- Sofern Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft:Bestätigung der Gesellschaft über die Stellung des Kaufbewerbers als unbeschränkt haftender Gesellschafter
- 3.
- Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft:Nachweis der zustehenden beziehungsweise übertragenen Erbanteile
- 4.
- Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will
- 4a.
- Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt
- 5.
- 6.
- Erklärung, noch keine landwirtschaftlichen Treuhandflächen nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vergünstigt erworben zu haben und auf diesen Erwerb unwiderruflich zu verzichten
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