§ 1 FlexMstrV
Berufsbild
(1) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Herstellung von Stempeln, insbesondere aus Gummi und Fotopolymeren, sowie von Flexklischees, Auswaschreliefdruckplatten und Drucktypen aus Gummi und anderen flexiblen Werkstoffen,
- 2.
- Zusammenbau und Instandsetzung von Stempeln.
(2) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Kenntnisse der verschiedenen Maßsysteme für die Satzherstellung sowie der Schriftarten,
- 2.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme der Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 3.
- Kenntnisse der chemischen Funktionen und Reaktionen der Entwickler und Zusatzlösungen,
- 4.
- Kenntnisse der setztechnischen und typografischen Grundregeln, Entwurfstechniken und Gestaltungsgrundsätze,
- 5.
- Kenntnisse der Kopiervorlagen nach Arten, Herstellungsmethoden und Qualitäten,
- 6.
- Kenntnisse der verschiedenen Verfahren der Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 7.
- Kenntnisse des Vulkanisierungsprozesses,
- 8.
- Kenntnisse der Nachbearbeitung der Druckplatten,
- 9.
- Kenntnisse der Orthographie, des Korrekturlesens und der Korrekturzeichen,
- 10.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüfmethoden sowie der Meß- und Prüfgeräte,
- 11.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Richtlinien und Regeln der Technik,
- 12.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Chemie und Physik,
- 13.
- Kenntnisse der Materialien für die Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 14.
- Kenntnisse über Stempelfarben, Flexodruckfarben, Lösemittel, Stempelwaren und Stempelzubehör,
- 15.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung,
- 16.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung,
- 17.
- Kenntnisse der Qualitätssicherung und -kontrolle,
- 18.
- Beurteilen von Bild- und Textvorlagen sowie Festlegen von Verfahrenswegen zum Herstellen von Gummistempeln, Fotopolymerstempeln, Signier-, Bänder- und Räderstempeln mit Druckelementen aus Gummi und Kunststoffen,
- 19.
- Berechnen des Satzumfanges,
- 20.
- Festlegen von Satzanweisungen, Kodierungen und Satzparametern sowie von Geräten, Maschinen und Materialien,
- 21.
- Prüfen von Zwischenprodukten und Arbeitsergebnissen sowie Anwenden von Korrekturverfahren,
- 22.
- Messen und Prüfen der Kopierfähigkeit von Vorlagen, der Relieftiefe von Stempel- und Druckplatten sowie der Qualität des Abdrucks,
- 23.
- Herstellen von Stempeln und Druckplatten in verschiedenen Satzarten,
- 24.
- Instandhalten der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen,
- 25.
- Zeichnen von Entwürfen, typografisches Gestalten von Texten, Signets, Schmucklinien und Stempelsatz,
- 26.
- Herstellen von Film- und Papiermontagen,
- 27.
- Herstellen von berufsbezogenen Reproarbeiten,
- 28.
- Ein- und Auskopieren von Schriften, Signets und Strichzeichnungen auf Papier oder Film,
- 29.
- Verarbeiten von Film- und Fotopapiermaterialien.
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