§ 4 FlGlasTechAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas,
- 2.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
- manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten,
- 4.
- Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
- 5.
- maschinelles Trennen von Flachglas,
- 6.
- maschinelles Bearbeiten von Flachglas,
- 7.
- Veredeln von Oberflächen,
- 8.
- Fügen von Flachgläsern,
- 9.
- thermisches Behandeln von Flachgläsern sowie
- 10.
- Optimieren von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
- Umweltschutz.
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