Inhaltsübersicht FlGlasTechAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§  6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereiche von Teil 1
§  9Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung
§ 10Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung
§ 14Prüfungsbereich Technologie der Flachglasbearbeitung
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschrift

§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin

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