§ 1 FloristAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Florist/Floristin wird staatlich anerkannt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Der Ausbildungsberuf Florist/Floristin wird staatlich anerkannt.
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