§ 3 FloristAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen,
- 4.
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
- 5.
- Umweltschutz, rationelle Energieverwendung,
- 6.
- Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 7.
- Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen,
- 8.
- Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck,
- 9.
- Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel,
- 10.
- Beschaffen und Lagern von Waren:
- 10.1
- Einkauf,
- 10.2
- Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung,
- 11.
- Beratung und Verkauf:
- 11.1
- Verkaufsförderung und -vorbereitung,
- 11.2
- Beraten und Bedienen von Kunden,
- 12.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.