Anlage 2 FloristMFPrV
(zu § 10)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2229)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 2.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 3
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 3.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 5
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des schwerpunktmäßigen Handlungsbereichs,
- b)
- Benennung und Bewertung der Konzeption und praktischen Umsetzung mit Note sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Fachgespräch mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 2 Absatz 2.
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