§ 4 FluLärmMüV 1996

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstabe 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei dem Staatlichen Vermessungsamt in 85435 Erding, Dorfener Straße 15, und dem Staatlichen Vermessungsamt in 85354 Freising, Domberg 20, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.