Art 5 FluthilfeMedErl 2022

Verfahren

(1) Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium der Verteidigung (Referat P I 2 für Dritte, dem Leitungsstab Protokoll für Angehörige ausländischer Streitkräfte auf dem Dienstweg) oder dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Angaben zu

1.
Amtsbezeichnung/Dienstgrad,
2.
Name/Vorname (gegebenenfalls akademischer Grad/Titel mit Fachrichtung),
3.
Geburtsdatum/Personenkennziffer,
4.
Dienststelle/Einheit (gegebenenfalls Wohnanschrift)
in Listenform bis spätestens 30. Juli 2023 zuzuleiten. Die Verleihungsvorschläge für Angehörige der Bundeswehr sind über das Anforderungstool Orden und Ehrenzeichen der Bundeswehr im Personalwirtschaftssystem zu stellen. Alle Vorgänge zur Verleihung des Ehrenzeichens sind vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung oder des Bundesministers für Digitales und Verkehr vollzogen.

(3) Die Namen der Ausgezeichneten werden den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzeichen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt. Diese veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.