§ 3 FoMaFüPrV
Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile
- 1.
- Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,
- 2.
- Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
- 3.
- Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.
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