§ 4 ForstWiAusbV 1998
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
- 1.4
- soziale Beziehungen,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz;
- 2.
- Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- 2.1
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.2
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.3
- Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
- Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
- 3.1
- Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,
- 3.2
- Schützen von Waldbeständen,
- 3.3
- Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
- 3.4
- Jagdbetrieb;
- 4.
- Naturschutz und Landschaftspflege,
- 4.1
- Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
- 4.2
- Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen;
- 5.
- Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,
- 5.1
- Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,
- 5.2
- Sortieren und Vermessen von Holz,
- 5.3
- Bringen und Lagern von Holz;
- 6.
- Forsttechnik,
- 6.1
- Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,
- 6.2
- Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen.
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