§ 8 FotoAusbV

Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
2.
„Fotografien erstellen und optimieren“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.