§ 8 FotoAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
- 2.
- „Fotografien erstellen und optimieren“.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.