Anlage 3 FoVZV
(zu § 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4728 - 2729
Kapitel I
Angaben für die Kategorien "Ausgewählt", "Qualifiziert" und "Geprüft"
- 1.
- botanischer und deutscher Name
- 2.
- Kategorie
- 3.
- Zweck
- 4.
- Art des Ausgangsmaterials
- 5.
- Registerzeichen 1)
- 6.
- Lage
- a)
- für die Kategorie "Ausgewählt": Code des Herkunftsgebiets sowie Längen- und Breitengrad
- b)
- für die Kategorien "Qualifiziert" und "Geprüft": Kurzbezeichnung, Längen- und Breitengrad
- 7.
- Höhenlage (in m ü. NN)
- 8.
- Fläche: Größe des Erntebestandes oder der Samenplantage (Baumartenanteilsfläche in ha)
- 9.
- Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o. ä.) anzugeben falls bekannt
- 10.
- im Falle der Kategorie "Geprüft", ob es sich um gentechnisch verändertes Ausgangsmaterial handelt, Zulassung nach Gentechnikgesetz (Behörde, Datum, ...)
- 11.
- Verkehrsbeschränkungen nach § 13 FoVG
- 12.
- Jahr der Zulassung
- 13.
- Nebenbestimmungen der Zulassung (z. B. Befristung, Beerntungsauflagen)
- 14.
- Besitzart: Staatswald, Körperschaftswald oder Privatwald (einschließlich Treuhandwald)
- 15.
- für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle
- 16.
- Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)
- 17.
- Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung
- 18.
- bei Erntebeständen
- -
- Wuchsgebiet/-bezirk (soweit diese Angabe mit vertretbarem Aufwand gemacht werden kann)
- -
- Jahr oder Zeitraum der Begründung
- 19.
- bei Samenplantagen
- -
- Bezeichnung der Samenplantage
- -
- Wuchsgebiet/-bezirk des Ausgangsmaterials/der Komponenten
- -
- Jahr oder Zeitraum der Begründung
- -
- Klon- oder Sämlingsplantage
- -
- Anzahl verschiedener Klone oder Familien (ggf. männlich und weiblich)
- -
- Umfang der einzelnen Klone oder Familien (ggf. als Spanne: niedrigste und höchste Baumzahl pro Klon oder Familie)
- -
- Art der Bestäubung (z. B. gelenkt oder frei, Zusatzbestäubung)
- 20.
- bei Familieneltern: Identität, Anzahl und Anteile der Eltern
- 21.
- bei Klonen
- -
- Bezeichnung des Klons
- -
- ggf. Geschlecht (männlich und weiblich)
- -
- Vermehrungsmethode
- -
- Zahl der Vermehrungszyklen
- 22.
- bei Klonmischungen
- -
- Bezeichnung der Klonmischung
- -
- Bezeichnung, Anzahl und Anteil der verschiedenen Klone (ggf. männlich und weiblich)
- -
- Vermehrungsmethode
- -
- Zahl der Vermehrungszyklen
- 23.
- bei der Kategorie "Geprüft"
- -
- Art der Prüfung
- -
- Prüforte
- -
- Jahr der Begründung der Versuchsanlage
- -
- Anbauwert
- -
- bei vorläufiger Zulassung: entsprechender Hinweis
- 24.
- wenn Sortenschutz besteht: entsprechender Hinweis
Kapitel II
Angaben für die Kategorie "Quellengesichert"
- 1.
- botanischer und deutscher Name
- 2.
- Zweck
- 3.
- Art des Ausgangsmaterials
- 4.
- Registerzeichen
- 5.
- Lage: Code des Herkunftsgebiets sowie Längen- und Breitengradbereich
- 6.
- Höhenzone (in m ü. NN)
- 7.
- Fläche: Größe der Saatgutquelle oder des Erntebestandes (Baumartenanteilsfläche in ha)
- 8.
- Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o. ä.) anzugeben falls bekannt
- 9.
- Verkehrsbeschränkungen nach § 13 FoVG
- 10.
- Jahr der Zulassung
- 11.
- Nebenbestimmungen der Zulassung (z. B. Befristung, Beerntungsauflagen)
- 12.
- Besitzart: Staatsflächen, Körperschaftsflächen oder Privatflächen (einschließlich Treuhandflächen)
- 13.
- für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle
- 14.
- Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)
- 15.
- Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung
- 16.
- Jahr oder Zeitraum der Begründung (außer bei Saatgutquellen)
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