§ 7 FPStatG
Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik
Die Statistik nach § 1 Nummer 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie die Altersgeldberechtigten und die Hinterbliebenenaltersgeldberechtigten nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, beamtenrechtlichen Grundsätzen sowie Altersgeldrecht nach folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
- Geburtsmonat und -jahr,
- 2.
- Geschlecht, Familienstand,
- 3.
- Art des früheren Dienstverhältnisses,
- 4.
- Rechtsgrundlage der Versorgung oder des Altersgeldes,
- 5.
- Art des Versorgungs- oder Altersgeldanspruchs,
- 6.
- Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
- 7.
- Wohnort nach dem jeweiligen Schlüssel im Gemeindeverzeichnis oder der Gemeindename mit Postleitzahl der Wohnanschrift, bei einem Ort im Ausland die Angabe hierzu,
- 8.
- Ruhegehalts- oder Altersgeldsatz,
- 9.
- Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls einschließlich der Zahlungsaufnahme des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes, letzter Aufgabenbereich,
- 10.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld des Vorjahres,
- 11.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld im Berichtsmonat, gegliedert nach Bezügebestandteilen,
- 12.
- Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder Altersgeldabschlag bei vorzeitigem Bezug von Altersgeld,
- 13.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.
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