§ 7 FPStatG
Versorgungsempfängerstatistik
Die Statistik nach § 1 Nr. 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie beamtenrechtlichen Grundsätzen nach folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
- Geburtsmonat und -jahr,
- 2.
- Geschlecht, Familienstand,
- 3.
- Art des früheren Dienstverhältnisses,
- 4.
- Rechtsgrundlage der Versorgung,
- 5.
- Art des Versorgungsanspruchs,
- 6.
- Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
- 7.
- Wohnort,
- 8.
- Ruhegehaltssatz,
- 9.
- Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls, letzter Aufgabenbereich,
- 10.
- Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres,
- 11.
- Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezügebestandteilen,
- 12.
- Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand,
- 13.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.
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