§ 19 FremdSprKFPrV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 27. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin vom 23. Dezember 1999 (BGBl. 2000 I S. 10) außer Kraft.
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