§ 3 FriseurAusbV 2008
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C,
- 2.
- eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.
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