§ 3 FrSaftAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 3.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 5.
- Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark,
- 6.
- Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark,
- 7.
- Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware,
- 8.
- Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser,
- 9.
- Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein,
- 10.
- Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.
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