§ 6a FrühV
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen der Komplexleistung Frühförderung sind insbesondere
- 1.
- die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten als medizinisch-therapeutische Leistung nach § 5 Absatz 2,
- 2.
- offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten. Dieses Beratungsangebot soll vor der Einleitung der Eingangsdiagnostik in Anspruch genommen werden können,
- 3.
- Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität; diese sind insbesondere:
- a)
- Durchführung regelmäßiger interdisziplinärer Team- und Fallbesprechungen, auch der im Wege der Kooperation eingebundenen Mitarbeiter,
- b)
- die Dokumentation von Daten und Befunden,
- c)
- die Abstimmung und der Austausch mit anderen, das Kind betreuenden Institutionen,
- d)
- Fortbildung und Supervision,
- 4.
- mobil aufsuchende Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und sozialpädiatrischen Zentren.
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