§ 8 FStrPrivFinG
Schuldner der Mautgebühr
Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer
- 1.
- über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt,
- 2.
- das Fahrzeug führt,
- 3.
- Halter des Fahrzeuges ist.
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