§ 21 GADVDV
Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:
- 1.
- den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
- 2.
- der Diplomarbeit und
- 3.
- dem Diplomkolloquium.
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