§ 21 GADVDV

Laufbahnprüfung

Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:

1.
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
2.
der Diplomarbeit und
3.
dem Diplomkolloquium.

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