§ 4 GärtnAusbV
Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
- Berufsbildung,
- 1.2
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
- Mitgestalten sozialer Beziehungen,
- 1.4
- Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;
- 2.
- Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 3.
- betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,
- 3.1
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 3.2
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,
- 3.3
- Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 4.
- Böden, Erden und Substrate;
- 5.
- Kultur und Verwendung von Pflanzen,
- 5.1
- Pflanzen und ihre Verwendung,
- 5.2
- Kultur- und Pflegemaßnahmen,
- 5.3
- Nutzung pflanzlicher Produkte;
- 6.
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- in der Fachrichtung Baumschule
- a)
- Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
- Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen,
- c)
- Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- d)
- Produktionsverfahren,
- e)
- Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern,
- f)
- Verkaufen und Beraten;
- 2.
- in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
- a)
- Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
- Vermehrung und Weiterkultur,
- c)
- Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern,
- d)
- Trauerbinderei und Dekoration,
- e)
- Verkaufen und Beraten;
- 3.
- in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- a)
- Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
- b)
- Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,
- c)
- Herstellen von befestigten Flächen,
- d)
- Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,
- e)
- Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;
- 4.
- in der Fachrichtung Gemüsebau
- a)
- Produktionsräume und Produktionseinrichtungen,
- b)
- Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
- Produktionsverfahren,
- d)
- Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
- Vermarkten;
- 5.
- in der Fachrichtung Obstbau
- a)
- Anlegen von Obstpflanzungen,
- b)
- Produktionsverfahren,
- c)
- Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- d)
- Vermarkten;
- 6.
- in der Fachrichtung Staudengärtnerei
- a)
- Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
- Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
- Produktionsverfahren,
- d)
- Auswählen und Aufbereiten,
- e)
- Verkaufen und Beraten;
- 7.
- in der Fachrichtung Zierpflanzenbau
- a)
- Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
- Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
- Produktionsverfahren,
- d)
- Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
- Verkaufen und Beraten.
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