§ 7 GaFG
Jahresrechnung für das Sondervermögen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügen sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.