§ 3 GAPInVeKoSG
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst
- 1.
- ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
- 2.
- ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
- 3.
- spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
- 4.
- ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und
- 5.
- ein Kontroll- und Sanktionssystem.
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